Neue Abschreibungen für Mietwohnungen

 

Für den Bereich Mietwohnungsbau gibt es nun eine degressive Abschreibung, also eine jährlich fallende Abschreibung, jeweils vom Restwert.

Verlängert wurde auch die Sonderabschreibung gemäß § 7 b  Einkommensteuergesetz.

Bei beiden Abschreibungsarten sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. 

Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre/n Steuerberaterin/Steuerberater oder uns an.