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An dieser Stellen informieren wir über ganz aktuelle Themen, die wir Ihnen gerne mitteilen möchten.

Hessengeld

Das Land Hessen übernimmt ganz oder teilweise die Grunderwerbsteuer beim Kauf von eigengenutztem Wohnraum.

Was für die Antragstellung zu beachten ist, können Sie dem Internet unter finanzen.hessen.de entnehmen.

Neue Bestimmungen zum Wachstumschancengesetz

Nach dem nun beschlossenen Wachstumschancengesetz ergeben sich u. a. folgende Bestimmungen:

 

– Die degressive Abschreibung für bestimmte Wohngebäude beträgt nun nur 5%(geplant waren 6%). 

– Die Sonderabschreibung für mobile Wirtschaftsgüter eines Unternehmens wurde von 20% auf 40% erhöht, wird aber nur gewährt, wenn der Gewinn im Jahr vor der Investition 200.000 Euro nicht überstiegen hat.

– Ab dem Jahr 2024 brauchen Kleinunternehmer(bis 22.000 Euro Jahresumsatz) grundsätzlich keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr einzureichen.

– Die Grenzen für die Buchführungspflicht von Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden wird ab 2024 auf Umsatz 800.000 Euro bzw .Gewinn 80.000 Euro erhöht.

 

 

Degressive Abschreibung für Neubauten

Degressive Abschreibung für Neubauten

 

Es ist geplant für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung
nach dem 30.9.2023 begonnen wird bzw. die nach dem 30.9.2023 bis zum Ende
des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden, eine degressive Abschreibung
von 6% zu gewähren. Dieser %-Satz wird dann jeweils auf den Restwert angewendet.
Im Erstjahr ist die Abschreibung zeitanteilig zu gewähren.
Als weitere Voraussetzung soll ein Effizienzstandard von 55 erfüllt sein. 

 

 

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

 

Das Land Bayern hat wegen des geltenden Erbschaftsteuerrechts beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, die sich u.a. gegen die unterschiedlichen Grundstücksbewertungen und die teilweise zu niedrigen persönlichen Freibeträge richtet.

Man sollte daher vorsichtshalber gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide Einspruch einlegen, um diese rechtlich offen zu halten.

 

 

Neue Grundsteuermeßbescheide

Neue Grundsteuermeßbescheide

Einspruch

 

Die Bescheide über die neuen Grundsteuermeßbeträge zum 1.1.2022, sollen nach Ansicht von Experten nicht rechtes sein, vorrangig die Bescheide zur Grundsteuer B.

Es ist die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts geplant,das den Gesetzgeber zu Durchführung von Änderungen anweisen soll.

Obwohl abzuwarten bleibt,ob dieser Vorstoß Erfolg haben wird, ist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die neuen Bescheide zu raten, um dieserechtlich offen zu halten.