
Neue degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Für betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter und Betriebs-
vorrichtungen, also z.B. auch eine Photovoltaikanlage als Anlageobjekt,
gibt es eine neue degressive Abschreibung bis 15% jährlich, neben der
Sonderabschreibung des § 7 g EStG von 40%.
Voraussetzung ist die Inbetriebnahme zwischen dem 1.Juli 2025 und dem
31.12.2027.
Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre/n Steuerberaterin/Steuerberater oder uns an.