Neue degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

 

Für betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter und Betriebs-

vorrichtungen, also z.B. auch eine Photovoltaikanlage als Anlageobjekt,

gibt es eine neue degressive Abschreibung bis 15% jährlich, neben der

Sonderabschreibung des § 7 g EStG von 40%. 

Voraussetzung ist die Inbetriebnahme zwischen dem 1.Juli 2025 und dem

31.12.2027.

Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre/n Steuerberaterin/Steuerberater oder uns an.