Erbschaftssteuer

 

Das Land Bayern hat wegen des geltenden Erbschaftsteuerrechts beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, die sich u.a. gegen die unterschiedlichen Grundstücksbewertungen und die teilweise zu niedrigen persönlichen Freibeträge richtet.

Man sollte daher vorsichtshalber gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide Einspruch einlegen, um diese rechtlich offen zu halten.