Nach dem nun beschlossenen Wachstumschancengesetz ergeben sich u. a. folgende Bestimmungen:
– Die degressive Abschreibung für bestimmte Wohngebäude beträgt nun nur 5%(geplant waren 6%).
– Die Sonderabschreibung für mobile Wirtschaftsgüter eines Unternehmens wurde von 20% auf 40% erhöht, wird aber nur gewährt, wenn der Gewinn im Jahr vor der Investition 200.000 Euro nicht überstiegen hat.
– Ab dem Jahr 2024 brauchen Kleinunternehmer(bis 22.000 Euro Jahresumsatz) grundsätzlich keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr einzureichen.
– Die Grenzen für die Buchführungspflicht von Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden wird ab 2024 auf Umsatz 800.000 Euro bzw .Gewinn 80.000 Euro erhöht.