Endlich ist es soweit, der Gesetzgeber hat eine Sonderabschreibung von 5 v.H. für zur Vermietung gedachten neuen Wohnraum beschlossen, die zusätzlich zur Normalabschreibung von 2 v.H. gewährt wird.

Die Eckdaten für die Förderung sehen wie folgt aus:
– Herstellung oder Anschaffung neuen Wohnraums zur Vermietung.
– Gewährung der Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung/
Anschaffung und den folgenden 3 Jahren.
– Herstellungs-/Anschaffungskosten dürfen 3.000.- Euro je qm nicht übersteigen (wenn höher, entfällt die ganze Förderung).
– Der Wohnraum muss im Jahr der Herstellung/Anschaffung und den folgenden 9 Jahren der Vermietung zu Wohnzwecken dienen (Teilnutzung als Arbeitszimmer ist unschädlich).
– Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung ist der Betrag von
2.000.- Euro je qm.

Bei Interesse sollten Sie Ihren Steuerberater ansprechen.

Gerne helfen auch wir Ihnen weiter.